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Umschulung/Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpfleger/in

Beginn: 01.10.2010  

Ende: 30.09.2013
Lehrgangsort:  Selbelang
Unterrichtszeit:  08.00 – 15.00 Uhr
Die Zeiten der praktischen Ausbildung richten sich nach den Plänen der Praxiseinrichtungen.
Lehrgangsdauer: 
Theoretische Ausbildung: 2.149 Stunden
Praktische Ausbildung: 3.016 Stunden
Gesamt: 5.165 Stunden
Zugangsvoraussetzungen: 
  • Realschulabschluss / erweiterte Berufsbildungsreife
  • Hauptschulabschluss+abgeschloss-ene Berufsausbildung
  • gesundheitliche Eignung
Lehrgangsziele: Die Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind. Diese umfassen insbesondere:
  1. die sach- und fachkundige, den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen, insbesondere den medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entsprechende, umfassende und geplante Pflege
  2. die Mitwirkung bei der Behandlung kranker, alter Menschen einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen
  3. die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und geronto-psychiatrischer Rehabilitationskonzepte
  4. die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege, Betreuung und Behandlung
  5. die Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung
  6. die umfassende Begleitung Sterbender
  7. die Anleitung, Beratung und Unterstützung von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte sind
  8. die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten
  9. die Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung einschließlich der Förderung sozialer Kontakte
  10. die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger
Lehrgangsinhalte: 
  1. Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
    1. Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen
    2. Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
    3. Alte Menschen personen- und situationsbedingt pflegen
    4. Anleiten, beraten und Gespräche führen
    5. Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
  2. Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
    1. Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
    2. Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen
    3. Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten unterstützen
  3. Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
    1. Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
    2. An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken
  4. Altenpfleg30.11.201030.11.2010 als Beruf
    1. Berufliches Selbstverständnis entwickeln
    2. Lernen lernen
    3. Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen
    4. Die eigene Gesundheit erhalten und fördern
Informationen: Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 033237 / 88227





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